Ihre Weiterempfehlung an uns wird belohnt!
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
Falls Ihnen eine Immobilie bekannt ist, die zum Verkauf steht, informieren Sie uns bitte. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung des getippten Objekts belohnen wir Sie mit 10% der von uns erhaltenen Netto-Vermittlungsprovision (Courtage ohne MwSt.).
Um für den Tippgeber-Prämie in Frage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Um für den Tippgeber-Prämie in Frage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- 4TREE CAPITAL kennt dieses Objekt noch nicht
- Die Immobilie befindet sich in der Metropolregion Hamburg (max. 50 km)
- Es wurde noch kein Maklerauftrag erteilt
- Die Immobilie wird noch nicht aktiv beworben
Weitere Voraussetzungen für Ihre erfolgreiche Tipp-Weiterleitung
Objekte, die bereits in unserer Objektdatei erfasst sind, können von uns leider nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren müssen wir Immobilien ausschließen, die uns von einem anderen Tippgeber bereits benannt wurden - ebenso können keine Objekte im Eigenbestand berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie auch, dass wir uns vorbehalten, bestimmte Objekte abzulehnen.
Sollte die Immobilie den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Um eine Weitergabe der Daten vorzunehmen, bitten wir Sie, den Besitzer im Voraus über unsere Kontaktaufnahme zu informieren und seine Zustimmung einzuholen.
Sollte die Immobilie den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Um eine Weitergabe der Daten vorzunehmen, bitten wir Sie, den Besitzer im Voraus über unsere Kontaktaufnahme zu informieren und seine Zustimmung einzuholen.
Wenn Sie unser Kontaktformular verwenden, erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns per Brief oder E-Mail Ihren Tipp zukommen lassen, werden Sie von uns eine schriftliche Bestätigung erhalten.
Personen, die aus standesrechtlichen Gründen die Tippgeber-Prämie nicht annehmen dürfen, sind von dieser ausgeschlossen. Hierzu zählen beispielsweise Rechtsanwälte und Steuerberater. Selbstverständlich freuen wir uns dennoch über hilfreiche Hinweise von Personen aus diesem Kreis.
Personen, die aus standesrechtlichen Gründen die Tippgeber-Prämie nicht annehmen dürfen, sind von dieser ausgeschlossen. Hierzu zählen beispielsweise Rechtsanwälte und Steuerberater. Selbstverständlich freuen wir uns dennoch über hilfreiche Hinweise von Personen aus diesem Kreis.
